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1.            Abschluss des Vertrages / Verpflichtung des Kunden

1.1          Für alle Buchungswege gilt:
a)         Grundlage dieses Angebots sind die Campausschreibung und die ergänzenden Informationen des
Veranstalters TRIAkademie, Inh. Torsten Völkel (im folgenden TRIAkademie) für das jeweilige Trainingslager soweit diese
dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b)         Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Personen, für die er die Buchung vornimmt, wie für
seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
c)          Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein
neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der
Bindungsfrist TRIAkademie die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

1.2           Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a)         Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Kunde TRIAkademie den Abschluss des Vertrages
verbindlich an.
b)         Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den
Veranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
wird TRIAkadmie dem Kunden eine Bestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.

1.3          Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a)         Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b)         Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert
wird.
c)         Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d)         Soweit der Vertragstext vom Veranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die
Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e)         Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde TRIAkadmie den
Abschluss des Vertrages verbindlich an.
f)         Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Anmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg
bestätigt. (Eingangsbestätigung)
g)        Die Übermittlung der Buchung (Anmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“
begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner
Buchung (Anmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des
Veranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail,
Fax oder schriftlich erfolgen kann.
h)         Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch
entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Vertrag
mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den
Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum
Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Vertrages ist jedoch nicht davon
abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

2.            Bezahlung

2.1         Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung vom 40% des Reisepreises sofort fällig. TRIAkademie sendet dem Kunden unmittelbar nach Vertragsabschluss den Sicherungsschein elektronisch zu. 30 Tage vor Campbeginn und wenn das Trainingslager nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann wird die Restsumme fällig .

2.2          Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist TRIAkadmie berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.

3.            Leistungsänderungen

3.1          Änderungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und TRIAkadmie nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Trainingslagers nicht beeinträchtigen.

3.2.         Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3.         TRIAkadmie ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.4          Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von TRIAkadmie über die Änderung der Leistung oder die Absage der Veranstaltung dieser gegenüber geltend zu machen.

4.            Rücktritt durch den Kunden vor Beginn des Camps/Stornokosten

4.1          Der Kunde kann jederzeit vor Campbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TRIAkadmie unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2          Tritt der Kunde vor Beginn zurück oder tritt er das Trainingslager nicht an, so verliert TRIAkadmie den Anspruch auf den Camppreis. Stattdessen kann TRIAkadmie, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Preis verlangen.

4.3          TRIAkadmie hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

Bis 2 Monate vor Beginn des Trainingslagers 0 % – komplette Rückzahlung
ab 2. Monat bis 1 Monat vor Beginn des Trainingslagers 45 %,
ab 1. Monat bis 15. Tag vor Beginn des Trainingslagers 60%,
ab 14. bis 07. Tag vor Beginn des Trainingslagers 70%,
ab 06. Tag vor Beginn des Trainingslagers 75% des Gesamtpreises

4.4          Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, TRIAkadmie nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5          TRIAkadmie behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit TRIAkadmie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TRIAkadmie verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6          Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5.            Umbuchungen

5.1          Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Camptermins,  des Ortes des Camps, der Unterkunft(Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann TRIAkadmie ein Umbuchungsentgelt pro Teilnehmer bis 30 Tage vor Campantritt erheben. Dieses beträgt € 50,–.

5.2          Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.            Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitigem Abbruch oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. TRIAkadmie wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7.            Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

TRIAkadmie kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie

    a)       in der jeweiligen Ausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Campbeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und

    b)       in der Bestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Ausschreibung verweist.

Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Campantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat TRIAkadmie unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird das Camp aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Preis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8.            Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

TRIAkadmie kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung von TRIAkadmie nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt TRIAkadmie , so behält sie Anspruch auf den Preis; TRIAkadmie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

TRIAkademie, Inh. Torsten Völkel
Gustav-Mahler-Weg 9
71032 Böblin gen
Tel +49 177 2081769
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